AGB
1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
Das Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich.
3. Lieferung
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen in zumutbaren Grenzen gelten als Vertragserfüllung.
Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Es besteht nur bezüglich der nicht gelieferten Ware, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer nachweislich kein Interesse. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Unvorhergesehene Ereignisse (gleichviel ob bei uns oder beim Zulieferer eingetreten) wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach unserem besten Ermessen. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen.
4. Haftung bei Vertragsverletzung
Bei der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, gegebenenfalls auf Mehraufwendungen für einen Deckungskauf.
Die Einschränkungen dieses § 4 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Rücktritt
Hat der Käufer bei Abschlüssen bis zum Ablauf der Bezugsfrist die vorgesehene Menge nicht abgerufen, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Zahlungen
Bei Bestandskunden/Neukunden (sofern nicht anders vereinbart) beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Kontokorrentzinses zu berechnen. Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat. Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag der Einlösung.
7. Gewährleistungen
Unsere Gewährleistung richtet sich nach den Gewährleistungsbedingungen der Hersteller, deren Produkte wir liefern. Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft an dem vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig – erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung – untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterlässt er die Anzeige oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt.
Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel der Ware bei Gefahrübergang leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers, kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, misslingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zum Rücktritt oder zur Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.